Unsere Beratung für Ihre Sicherheit

Mein Name ist Elmar Achterkamp, ich bin Sicherheitsingenieur und berate seit über einem Jahrzehnt erfolgreich Unternehmen und Behörden im Arbeitsschutz.

Zu dem Team gehört meine Geschäftspartnerin Mandy Warsow, die für einen geregelten Ablauf des Bürobetriebes sorgt und mit mir zusammen die Flut an notwendigen Dokumentationen im Arbeitsschutz bekämpft.

Arbeitsschutz ist Vertrauenssache

Als Ihr Berater betrete ich das Innerste Ihres Unternehmens und bewerte althergebrachte Abläufe und schon immer angewandte Methoden. Dabei stelle ich eventuell Mängel fest und empfehle ersetzende Maßnahmen, was nicht bei jedem Unternehmensangehörigen auf pure Freude stoßen dürfte. Letztendlich entscheidet aber der Erfolg meiner Beratung über den Schutz Ihrer Mitarbeiter und die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten als Unternehmer. Als Arbeitsschützer ist man Überzeugungstäter.

Ohne die Mitarbeit aller Unternehmensangehörigen ist ein Erfolg ausgeschlossen. Überzeugungsarbeit ist Teil meines Auftrages. Wie Sie sehen, ist meine Arbeit, trotz des großen Anteils an Paragrafen und technischen Regeln, sehr von der Kommunikation mit den Menschen abhängig. Deshalb sollte auch die „Chemie“ zwischen Unternehmen und Berater stimmen.

Damit ich Ihnen nicht den „Kater im Sack“ anbiete, stelle ich mich Ihnen hier vor. Sie erfahren meine Qualifikationen, meine berufliche Entwicklung, aber vor allem meine Motive und Beweggründe, warum die Arbeitsschutzberatung meine Berufung wurde.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Ihr 
Elmar Achterkamp

Arbeitssicherheit

AdobeStock_72143799.jpg

Arbeitssicherheit ist ein anzustrebender gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung.

Die auf den Menschen bezogenen Auswirkungen von Gefahren sind Personenschäden als Folge von Verletzungen (Arbeitsunfällen), Berufskrankheiten und sonstigen schädigenden Einflüssen auf die Gesundheit.

Die Vermeidung berufsbedingter gesundheitlicher Schädigungen ist ein Interesse, das jeder Beschäftigte von Natur aus besitzt, weil davon sein Wohlbefinden und seine wirtschaftliche Existenz abhängen.

Gründe für den Unternehmer:

  • Einhaltung gesetzlicher Forderungen

  • Vermeidung wirtschaftlicher Kosten

  • Förderung der Gesundheit

  • Motivation der Mitarbeiter als humanitäres Anliegen

Arbeitsschutz

AdobeStock_81229462.jpg

Der Arbeitsschutz beinhaltet die Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Zustand der Arbeitssicherheit zu erreichen. Die Forderungen nach diesen Maßnahmen sind gesetzlich verankert. Unser Rechtssystem kennt zwei wichtige Rechtsbereiche, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen: das staatliche Arbeitsschutzrecht und das autonome Recht der Unfallversicherungsträger.

Grundlage aller rechtlichen Normen ist Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Im Arbeitsschutz geht es längst nicht mehr um die reine Gefahrenabwehr und um die Beseitigung von Risiken für die Sicherheit der Mitarbeiter. Es geht um die vorbeugende Bewahrung der Gesundheit der Mitarbeiter und um menschengerechtes Arbeiten unter den Bedingungen, die der Wandel der Zeit und neue Technologien mit sich bringen.

Unfallprävention

AdobeStock_108297280.jpg

"Rechtzeitige und vorsorgliche Angst ist die Mutter der Sicherheit"

(Edmund Burke)

Unfallprävention bedeutet, durch geeignete und zielgerichtete Maßnahmen und forlaufendem Handeln, vorausschauend schädigende Auswirkungen auf den Arbeitnehmer zu verhindern. Dazu ist es erforderlich sich der Gefahren im eigenen Betrieb bewusst zu sein. Betriebsblindheit, Routinehandlungen, Unkenntnis von Gefahren, Stress und Unachtsamkeit führen schnell zu Unfällen mit Sach- und/oder Personenschäden. Nicht jeder Unfall lässt sich vermeiden. Aber viele Unfälle könnten verhindert oder zumindest in ihrem Schadensausmaß begrenz werden. Dies ist möglich durch die konsequente Anwendung der Gefährdungsbeurteilung und der Entwicklung von Maßnahmen unter der Beratung eines Experten für Arbeitsschutz. Dadurch werden nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern es wird auch Leben gerettet.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer der Unternehmer!

Haben Sie sich schon mal Gedanken um Ihren Arbeitsschutz gemacht?

  • Besitzen Sie eine rechtssichere Arbeitsschutzorganisation?

  • Kennen Sie alle relevanten Rechtsnormen im Arbeitsschutz?

  • Haben Sie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

  • Wurden alle Betriebsmittel geprüft?

  • Haben Sie alle Mitarbeiter unterwiesen?

  • Bemerken Sie es, wenn sich ein Sachverhalt oder eine Norm ändert?

  • Wurde eine rechtssichere Gesamtdokumentation durchgeführt?

 

Wenn Sie auch nur eine Frage mit NEIN beantwortet haben, dann besteht Handlungsbedarf!

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten und einem zukünftigem rechtssicherem Handeln. Ich berate Sie bei dem Aufbau einer gesetzeskonformen Arbeitsschutzstruktur, empfehle praktikable Lösungen als Maßnahmen zur Mängelabstellung und nehme Ihnen aufwendige Dokumentationsarbeiten ab.
Ich bin von keiner Behörde und auch nicht den Behörden verpflichtet, sondern ich unterstehe Ihnen als Unternehmer und arbeite für Sie.
Selbstverständlich besteht Schweigepflicht und die Pflicht zur Beachtung des Datenschutzes.